studiVZ plant Musik-Tauschbörse

Foto: Ed Yourdon (cc)

Clemens Riedl blickte in ziemlich ungläubige Gesichter, als er ohne Vorwarnung plötzlich diese Idee in den Raum warf: eine Musik-Tauschbörse auf studiVZ. Der Geschäftsführer der VZ-Gruppe war in der vergangenen Woche für einen Vortrag an die Uni Mainz gekommen und sprach unter anderem über geplante Neuerung. Die sind dringend notwendig, denn das inzwischen angestaubte Soziale Netzwerk droht gerade endgültig den Anschluss an den Global Player Facebook zu verlieren. Eine der Neuerungen, über die nachgedacht werde, so Riedl, sei eine Plattform in den VZ-Netzwerken, auf der Freunde miteinander Musik teilen können – legal und kostenlos.

Wieso eigentlich nicht?

Nicht jede Kopie, die man von einem Musikwerk anlegt und weitergibt, ist eine illegale Raubkopie. Das deutsche Urheberrecht erlaubt es, „einzelne Vervielfältigungen […] zum privaten Gebrauch“ anzufertigen, solang man dabei eine legale Vorlage verwendet, also entweder das Original oder eine andere legale Kopie. Der „private Gebrauch“ schließt auch die Weitergabe an enge Freunde und Verwandte ein. Deshalb stellt sich die Frage, wieso es noch keine Möglichkeit gibt, diese erlaubten Privatkopien dort miteinander zu tauschen, wo heute immer mehr Freundschaften organisiert und gepflegt werden – in Sozialen Netzwerken im Internet.

Der Vorschlag von Clemens Riedl war also keineswegs eine Schnapsidee. studiVZ könnte das erste Angebot werden, das es legal ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Musik im großen Stil über das Internet im Freundeskreis zu verteilen. So könnte man etwa Zugriff erhalten auf die Musiksammlungen der eigenen Freunde, die gerade online sind, und sich die gewünschten Titel direkt von deren Rechnern ziehen.

Viele Tücken

So schön das aber auch klingt – bei näherer Betrachtung drängen sich eine ganze Reihe von Problemen auf, vor allem juristischer Art. Zum einen ist unklar, mit wem man überhaupt Musik tauschen darf. Sicher ist: Die juristische Formulierung der „persönlich verbundenen Personen“ deckt sich keinesfalls mit dem weit gefassten Freundschaftsbegriff der Sozialen Netzwerke. studiVZ müsste etwa eine neue Freundeskategorie schaffen, in die man eine begrenzte Zahl enger Freunde packt und mit denen man dann Musik tauschen kann.

Zum anderen ist umstritten, wie viele Privatkopien man von einem Musikwerk erstellen und weitergegeben darf: Die „einzelnen Vervielfältigungen“, von denen im Gesetz die Rede ist, sind nämlich nicht näher beziffert. Jeder Song auf der eigenen Festplatte dürfte also nur ein paar Mal von (engen) Freunden gesaugt werden und es ist unklar, wie oft genau. Hat ein Song dann die maximale Zahl erlaubter Privatkopien erreicht, müsste studiVZ zudem garantieren, dass dieser Song nicht nochmal heruntergeladen werden kann.

Alles nur Wunschdenken?

Die juristischen Auflagen technisch umzusetzen, klingt nach einer Mammutaufgabe. Während die Einführung der Kategorie „enge Freunde“ noch das kleinste Problem sein dürfte, muss studiVZ vor allem technisch sicherstellen, dass auf ihrer Plattform nichts getauscht wird, was nicht getauscht werden darf. Weder dürfen Songs an zu viele Freunde verteilt werden, noch dürfen sich „offensichtlich rechtswidrig hergestellte“ Kopien auf der Plattform einschleichen. Kann studiVZ das nicht garantieren, wird Geschäftsführer Clemens Riedl seine Tauschbörse um die Ohren fliegen, noch bevor man beim Konkurrenten Facebook merkt, dass eine innovative, wenn auch riskante Idee ausnahmsweise mal nicht aus den USA kam.

  

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9 Kommentare

  1. 2. Juni 2010 um 01:40 Uhr #1
    Kersten A. Riechers schrieb:

    Schön gesagt: Der Begriff des Freundes in Sozialen Netzwerken ist wohl tatsächlich nicht der vom Gesetzgeber gemeinte.

    Eine Zahl ist in der Rechtssprechung übrigens aber schon einmal festgelegt worden: Bis zu sieben Kopien dürfen es sein, die dann an Verwandte oder Freunde weiterverteilt werden.

  2. 2. Juni 2010 um 07:39 Uhr #2
    Marcel schrieb:

    Ja, der Mythos mit den sieben Kopien ist nicht totzukriegen. Tatsächlich handelt es sich hierbei aber um ein BGH-Urteil aus den 70ern, in dem es um das Kopieren von Zeitungsartikeln ging. Ein neueres Urteil gibt es nicht und es ist unter Juristen äußerst umstritten, ob es auch auf Musik-Privatkopien zu übertragen ist.

  3. 2. Juni 2010 um 10:21 Uhr #3
    Robert schrieb:

    Das ist ja … „Neu“. Ciiju.de hat genau dieses Konzept seit über zwei Jahren ….

    Mal schauen, ob StudiVZ Ciiju genauso gut kopiert wie sie Facebook kopiert haben?!

  4. 2. Juni 2010 um 10:40 Uhr #4
    Marcel schrieb:

    Vielen Dank, Robert, für deinen Hinweis! Diesen Dienst kannte ich bislang noch nicht – und er verfolgt ja exakt den selben Gedanken: Man darf Musik nur mit engen Freunden tauschen und die Anzahl der Kopiervorgänge ist auf sieben beschränkt – wobei ich hinter diese Zahl immer noch ein juristisches Fragezeichen setzen würde. Vielleicht will studiVZ diesen Dienst ja aufkaufen. ;)

  5. 2. Juni 2010 um 14:12 Uhr #5
    Raffael schrieb:

    Iss doch alles Quatsch…probiert mal http://www.simfy.de, warum soll ich überhaupt noch tauschen, da krieg ich sowieso alles.

  6. 2. Juni 2010 um 20:45 Uhr #6
    Manfred schrieb:

    @Raffael.
    Simfy ist ein schöner und gut finanzierter Spotify-Clon und die Zeit wird sicherlich kommen, wo wir sind. Aber noch ist es bei weitem nicht soweit.

    Und der Nutzer tauscht, weil er Musik besitzen will. Schon mal versucht im Fitnessstudio bzw. unterwegs verlässlich Musik zu streamen? Und Interoperablität ist bei simfy durch die Verschlüsselung der Musik = Null; hier hat man es sich technisch leicht gemacht und es endet in einem zweiten Apple. Aber, wer sich wiederum so anketten lassen will…

    Ferner bleibt es spannend, wie lange sich das simfy-Streaming á la last.fm noch finanzieren lässt. Wollen wir das Beste für die Community hoffen.

  7. 11. Juni 2010 um 07:44 Uhr #7
    Jan schrieb:

    Mmh, wahrscheinlich wird das nur über DRM realisierbar sein, oder wie will man sonst ein weiteres kopieren etc. verhindern…
    Naja, man darf gespannt sein ;)

  8. 11. Juni 2010 um 10:55 Uhr #8
    Marcel schrieb:

    Naja, DRM gilt in der Musikindustrie eigentlich als gescheitert, weil es die Nutzung einfach zu sehr erschwert. Bin sehr gespannt, wie die rechtlichen Auflagen technisch sichergestellt werden sollen. Eine mögliche Alternative zu DRM wären Wasserzeichen, die die illegale Verbreitung zwar nicht verhindern, aber illegal verbreitete Dateien auf ihren ursprünglichen „Verteiler“ zurückverfolgen lassen.

  9. 11. Juni 2010 um 15:25 Uhr #9
    Thomas schrieb:

    DRM würde ich auch nicht haben wollen. Wasserzeichen klingt da auf jeden Fall nach der Besseren Idee. Ich glaube bei http://www.ciiju.de wird auch so ein Wasserzeichen verfahren genutzt.
    Das tut mir nicht weh und ich kann mit der Music machen was ich will.

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